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VBL-Vorstand legt Maßnahmen-Paket gegen Corona-Folgen vor

By 20. April 2020No Comments

Medieninformation | Volleyball Bundesliga | 20.04.2020

Die Volleyball Bundesliga (VBL) hat weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um ihre Vereine mit möglichst unbeschadet durch die Corona-Krise zu bringen. Der VBL-Vorstand legte ein Paket mit 29 Punkten vor, dessen vorrangiges Ziel es ist, die Vereine von finanziellen und organisatorischen Anforderungen zu entlasten. Das Paket hat ein Volumen von knapp 200.000 Euro an Zahlungsreduktionen für die Vereine sowie weiteren rund 100.000 Euro Direkteinsparungen im Haushalt der VBL GmbH.

„Unsere Vereine sollen ihre Energie in die Wiederaufnahme des Spielbetriebs stecken und sich auf das Krisenmanagement fokussieren können“, sagt VBL-Präsident Michael Evers. Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit Blick auf die Vereinbarkeit von kurz- und mittelfristigen Erleichterungen, aber auch unter Berücksichtigung längerfristiger Ziele gewählt worden. „Eine Streichung von Ausgaben und Lizenzanforderungen mit dem Rasenmäher ist absolut kontraproduktiv. Es geht schließlich auch um die Zukunftsfähigkeit der Volleyball Bundesliga. Wer weiterhin Erlöse aus Medienrechten und Sponsoring erzielen möchte, braucht dafür auch ein attraktives Produkt“, sagt Evers.Das vorgelegte Maßnahmen-Paket, das die Vereine in dieser Woche in ihren Arbeitskreisen besprechen, anpassen und verabschieden sollen, folgt unterschiedlichen Leitgedanken. „Der Erhalt und die wirtschaftliche Stabilisierung aller Standorte hat oberste Priorität“, sagt VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung. „Damit wir das erreichen können, wird allen Vereinen bei Problemen angeboten, zusammen mit der Liga standortspezifische Einzelfalllösungen zu entwickeln.“

Die in den vergangenen Jahren etablierte Professionalisierung in der 1. Bundesliga soll möglichst unangetastet bleiben, um als professionelle Liga für Sponsoren und Medienpartner weiterhin ein attraktiver und verlässlicher Partner zu sein. Es ging daher darum, Punkte zu identifizieren, die Vereine weitestgehend von finanziellen und organisatorischen Anforderungen entlasten, ohne dabei die Vermarktung der 1. Bundesliga negativ zu beeinflussen.

In der 2. Bundesliga liegt der Fokus auf der Erhaltung aller Standorte und der Wiederaufnahme des Spielbetriebs.

Solidarisch zeigen sich in diesem Maßnahmen-Paket auch die Lizenzliga-Schiedsrichter, die auf Teile ihrer Honorare verzichten. „Die Bereitschaft der Schiedsrichter, auf einen Teil ihrer Bezahlung zu verzichten, ist ein starkes Zeichen des Zusammenhalts innerhalb der Volleyball-Familie. Dafür bedanken wir uns recht herzlich“, sagt VBL-Präsident Evers.

Aufgrund des bereits verkündeten Ausscheidens von drei Erstligisten aus der Männer-Bundesliga fehlt der VBL zudem ein sechsstelliger Betrag im eigenen Haushalt. „Wir werden diese Summe durch interne Maßnahmen kompensieren, ohne die verbleibenden Clubs zusätzlich zu belasten“, sagt VBL-Geschäftsführer Jung.

Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, wird die VBL ihren Clubs zudem ermöglichen, die Lizenzgebühren in Raten zu zahlen. In weiten Teilen sollen zudem die Geldstrafen für Verstöße gegen das Lizenzstatut ausgesetzt werden. Damit sollen finanzielle Risiken für Stammverein und Lizenznehmer abgesenkt werden. Die wirtschaftliche Lizenzierung für die 1. Bundesliga soll auf eine Runde (01. September) verkürzt werden, die Lizenzierungsrunden zum 01. Juni und 31. Juli sollen ersatzlos entfallen. Auf die wirtschaftliche Lizenzierung in der 2. Bundesliga könnte vollständig verzichtet werden. Aufsteiger aus der Dritten Liga erhalten das Angebot einer freiwilligen Prüfung und Beratung.

Um den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs zu gewährleisten, sollen alle bestehenden Ausnahmegenehmigungen für Spielhallen verlängert werden, die in der Saison 2019/20 lizenziert waren. Neue Ausnahmeregelungen sollen insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet und durch den VBL-Vorstand genehmigt werden.

Weiterhin wurden diverse Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern Administration und Management, Sportentwicklung und Nachwuchsförderung identifiziert, die ausgesetzt werden sollen. Dabei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen, die bereits in Vorjahren beschlossen und  zur Saison 2020/21 erstmals in Kraft treten sollten. Für jeden Club entstehen hierdurch zusätzliche Einsparungspotenziale im unteren sechsstelligen Bereich (1. Bundesligen) bzw. mittleren fünfstelligen Bereich (2. Bundesligen).

Über die Verabschiedung des Maßnahmen-Pakets werden die Vereine der 1. und 2. Bundesligen in dieser Woche beraten und entscheiden. Alle Maßnahmen sollen dabei zunächst ausschließlich für die Saison 2020/21 gelten.

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