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Nach Saisonabbruch: Volleyball Bundesliga entscheidet über Wertung der Saison 2019/20 und die neuen Fristen

By 18. März 2020No Comments

Medieninformation | Volleyball Bundesliga | 18.03.2020

Nach dem in der Vorwoche beschlossenen sofortigen Saisonabbruch hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) einstimmig weitere konkrete Entscheidungen bezüglich der Wertung der Spielzeit 2019/20 getroffen.


Der VBL-Vorstand fällt Entscheidung über Wertung der Saison 2019/20. (Foto: Sebastian Wells)

Die Saison 2019/20 wird in der 2. Bundesliga nicht gewertet. Aus diesem Beschluss folgen zwei Dinge:

  • Es gibt keine Meister der 2. Bundesliga.
  • Es gibt keine sportlichen Absteiger aus der 2. Bundesliga.

„Da alle Mannschaften, die derzeit auf einem Abstiegsplatz stehen, noch aus eigener Kraft die Chance auf den sportlichen Klassenerhalt besaßen, wollten wir nicht durch irgendeine ersatzweise Wertung in die Abstiegsfrage eingreifen“, begründet VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung die Entscheidung.

Aufsteiger aus der Dritten Liga wird es dennoch geben können. Die beiden Regelaufsteiger aus der Dritten Liga können in jedem Fall aufsteigen. Hierzu wird die Staffelstärke der 2. Bundesliga auf 14 Mannschaften erhöht. Sollte in einer Staffel der 2. Bundesliga die Regelstaffelstärke von zwölf Mannschaften nicht erreicht sein, können weitere Mannschaften aufsteigen.

Als Voraussetzung für den Aufstieg in die 2. Bundesliga muss der betreffende Verein an der Vorlizenzierung teilgenommen haben. Eine sportliche Qualifikation gemäß 7.2.2 DLO – wonach das Aufstiegsrecht beim Drittplatzierten endet – muss nicht vorliegen.

Sollten mehr Mannschaften aus der Dritten Liga einen Lizenzantrag für die 2. Bundesliga stellen als freie Plätze vorhanden sind, wird die Rangfolge zwischen diesen Mannschaften nach Maßgabe der Festlegungen des DVV ermittelt.

Über die Fortführung der 2. Bundesliga mit einer Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften oder einen vermehrten Abstieg nach der Saison 2020/21 entscheidet die Bundesligaversammlung 2020.

Für die 1. Bundesliga hatte der VBL-Vorstand bereits am 12. März 2020 beschlossen, dass es in der Saison 2019/20 weder einen Meister noch sportliche Absteiger geben wird. Eine Entscheidung über die abschließende Rangfolge in der Tabelle wurde verschoben, da von Seiten der CEV noch keine Klarheit über die Zuteilung der Europapokalplätze für die Spielzeit 2020/21 besteht.

Volleyball Bundesliga verschiebt Fristen für Lizenzanträge

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) eine Änderung des Lizenzstatuts und damit eine Verschiebung der Lizenzierungsfristen für die Saison 2020/21 beschlossen. Die Entscheidung soll den Vereinen die Möglichkeit eröffnen, sich mit angemessenem Abstand zur aktuellen Krisensituation an bestehende und mögliche neue Partner zu wenden.

Die Frist für den Lizenzantrag der 1. und 2. Bundesliga wird vom 15. April (1. Liga) bzw. 2. Mai (2. Liga) einheitlich auf den 15. Mai verschoben.

Die Fristen für die wirtschaftliche Lizenzierung in der 1. Bundesliga werden vom 15. April auf den 1. Juni sowie vom 30. Juni auf den 31. Juli verschoben.

Zudem müssen die Unterlagen der wirtschaftlichen Lizenzierung in der 2. Bundesliga nicht bis zum 2. Mai, sondern erst bis zum 15. Juni eingereicht werden.

Der VBL-Vorstand behält sich vor, die Fristen und inhaltlichen Anforderungen für die wirtschaftliche Lizenzierung je nach Entwicklung der Krisenlage erneut anzupassen und längere Fristen zu gewähren.

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